Krankmeldung

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Verfahrensweise bei Krankheit einer Schülerin/eines Schülers 

 

Die Erziehungsberechtigten entschuldigen ihre Kinder spätestens um 9:00 Uhr beim 

Sekretariat über das Online-Krankmeldungsformular. 

 

Falls diese Entschuldigung fehlt, versucht die Lehrkraft die Erziehungsberechtigten telefonisch zu erreichen.

 

Das Sekretariat trägt diese Info in das Schulverwaltungsprogramm ein. Das Schulverwaltungsprogramm benachrichtigt automatisch die Lehrkraft. D. h. alle Lehrer/-innen sind verpflichtet, zu Beginn jeder Stunde die Anwesenheit der Schüler/-innen zu kontrollieren und diese in OrgaEasy zu vermerken. Nach zwei Tagen muss der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung vorliegen, sonst fehlt das Kind weiterhin unentschuldigt.

 

Sinnvoll erscheint bei längerer Abwesenheit eine ärztliche Abklärung, die es möglich macht, dem Bildungszentrum ein ärztliches Attest vorzulegen.

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