Schulordnung*

Hausordnung der Bildungseinrichtung

Hausordnung



Für ein produktives Lernen und Arbeiten im Integrations- und Bildungszentrum ist sowohl ein rücksichtsvoller, umsichtiger und hilfsbereiter Umgang miteinander als auch eine sorgsame Behandlung der Einrichtung sowie der Lehr- und Lernmittel unerlässlich. Daher sind folgende Regeln einzuhalten:

1. Vor und nach dem Unterricht:


1.1. 
Die Klassenräume werden von den Lehrkräften erst unmittelbar vor Beginn der Unterrichtsstunden geöffnet und nach der 2., 4., 6.

       und letzten Unterrichtsstunde abgeschlossen. Letzteres erfolgt auch nach der 1., 3., 5. und 7. Stunde, wenn die Schüler in der

       nächsten Unterrichtsstunde nicht im Klassenraum unterrichtet werden.


1.2. Fachräume (z. B. der Musikraum) werden von Klassen und Kursen nur im Beisein der unterrichtenden Lehrkraft betreten und

       wieder verlassen.



2. In den großen Pausen und während der Mittagszeit:


    Die Schüler/-innen halten sich grundsätzlich im Integrations- und Bildungszentrum auf.



3. Das Ende jeder Pause sowie jeder Stunde wird  durch ein Klingelzeichen angekündigt. Mit diesem Klingelzeichen begeben sich die        Schüler/-innen vor ihre Klassenräume.
    Nachdem es zum Unterricht geläutet hat, halten sich die Schüler/-innen vor den Klassenräumen auf. Sofern der Lehrer 5 Minuten          nach Beginn des Unterrichts nicht eingetroffen ist, verständigt der Klassensprecher bzw. der Kurssprecher das Sekretariat.



4. Alle Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, während der Unterrichtszeit den eigenen Schülerausweis mit sich zu führen und auf      Verlangen einer Lehrkraft vorzuzeigen. Die Lehrkräfte und Mitarbeiter des Integrations- und Bildungszentrums sind für alle

    Schüler/-innen weisungsbefugt. Verstößt ein Schüler/eine Schülerin gegen die Schulordnung des Integrations- und

    Bildungszentrums, so werden über die Schulleitung Herr Anders entsprechende Maßnahmen eingeleitet.



5. Für die Nutzung des Computerraums und von Computerarbeitsplätzen in anderen Räumen gilt eine besondere Ordnung.



6. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist Schülern  das Verlassen des Bildungszentrums unter 18 Jahren während der       

    Unterrichtszeit untersagt. Ausnahmen bedürfen der besonderen Genehmigung einer Lehrkraft.



7. Jeder ist für die Sauberkeit und die Schonung des Inventars verantwortlich.



8. Essen, Trinken und Kaugummikauen ist während der Unterrichtsstunden in allen Unterrichtsräumen nicht erlaubt. Ausnahmefälle

    regelt die für die jeweils betroffenen Unterrichtsstunden verantwortliche Lehrkraft



9. Schülern ist die Nutzung von Handys sowie privater Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik innerhalb des gesamten

    Gebäudes grundsätzlich nicht erlaubt. Das Filmen und Fotografieren ist im Gebäude zum Schutz der allgemeinen

    Persönlichkeitsrechte verboten. Ausnahmefälle regelt die jeweils verantwortliche Lehrkraft.



10. Handlungen und Verhaltensweisen, die andere Mitmenschen der Gemeinschaft gefährden (z. B. Skaten/Rollern und Ballspielen im

      Gebäude, Schneeballwerfen, das Mitbringen gefährlicher Gegenstände) sind verboten.



11. Veranstaltungen in dem Integrations- und Bildungszentrum dürfen nur in den von dem Schulleiter und Geschäftsführer Herr

      Anders zur Verfügung gestellten Räumen stattfinden.



12. Kleiderordnung

Lehrkräfte und Schüler/-innen sollen ordentlich gekleidet in unsere Einrichtung kommen. Unterwäsche ist nicht sichtbar, keine bauchfreie Kleidung, kein Ausschnitt, Tops jeglicher Art sind dann erlaubt, wenn das Dekolleté bedeckt ist.

 

Keine Hotpants oder knappen Röcke/Kleider; Shorts und Röcke sollen mindestens bis zu den Knien gehen. Keine Sporthosen (Jogginghose, Leggings, Yogapants). Keine Kleidung mit rassistischen, diskriminierenden, beleidigenden oder gewaltverherrlichenden Aufdrucken (Bild und Schrift). Dazu gehört auch militärische Kleidung.

Mützen und Kappen werden während der Arbeits- bzw. Unterrichtszeit abgenommen.


Kurze Hosen für Mitarbeiter/-innen sind nicht erlaubt, ausgenommen 7/8el Hosen.

Tattoos dürfen bei Mitarbeiter/-innen nicht sichtbar sein!




* Schulordnung = Hausordnung der Bildungseinrichtung




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