Hausordnung der Bildungseinrichtung
Hausordnung
Für ein produktives Lernen und Arbeiten im Integrations- und Bildungszentrum ist sowohl ein rücksichtsvoller, umsichtiger und hilfsbereiter Umgang miteinander als auch eine sorgsame Behandlung der Einrichtung sowie der Lehr- und Lernmittel unerlässlich. Daher sind folgende Regeln einzuhalten:

1. Vor und nach dem Unterricht:
1.1. Die Klassenräume werden von den Lehrkräften erst unmittelbar vor Beginn der Unterrichtsstunden geöffnet und nach der 2., 4., 6.
und letzten Unterrichtsstunde abgeschlossen. Letzteres erfolgt auch nach der 1., 3., 5. und 7. Stunde, wenn die Schüler in der
nächsten Unterrichtsstunde nicht im Klassenraum unterrichtet werden.
1.2. Fachräume (z. B. der Musikraum) werden von Klassen und Kursen nur im Beisein der unterrichtenden Lehrkraft betreten und
wieder verlassen.
2. In den großen Pausen und während der Mittagszeit:
Die Schüler/-innen halten sich grundsätzlich im Integrations- und Bildungszentrum auf.
3. Das Ende jeder Pause sowie jeder Stunde wird durch ein Klingelzeichen angekündigt. Mit diesem Klingelzeichen begeben sich die Schüler/-innen vor ihre Klassenräume.
Nachdem es zum Unterricht geläutet hat, halten sich die Schüler/-innen vor den Klassenräumen auf. Sofern der Lehrer 5 Minuten nach Beginn des Unterrichts nicht eingetroffen ist, verständigt der Klassensprecher bzw. der Kurssprecher das Sekretariat.
4. Alle Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, während der Unterrichtszeit den eigenen Schülerausweis mit sich zu führen und auf Verlangen einer Lehrkraft vorzuzeigen. Die Lehrkräfte und Mitarbeiter des Integrations- und Bildungszentrums sind für alle
Schüler/-innen weisungsbefugt. Verstößt ein Schüler/eine Schülerin gegen die Schulordnung des Integrations- und
Bildungszentrums, so werden über die Schulleitung Herr Anders entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
5. Für die Nutzung des Computerraums und von Computerarbeitsplätzen in anderen Räumen gilt eine besondere Ordnung.
6. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist Schülern das Verlassen des Bildungszentrums unter 18 Jahren während der
Unterrichtszeit untersagt. Ausnahmen bedürfen der besonderen Genehmigung einer Lehrkraft.
7. Jeder ist für die Sauberkeit und die Schonung des Inventars verantwortlich.
8. Essen, Trinken und Kaugummikauen ist während der Unterrichtsstunden in allen Unterrichtsräumen nicht erlaubt. Ausnahmefälle
regelt die für die jeweils betroffenen Unterrichtsstunden verantwortliche Lehrkraft
9. Schülern ist die Nutzung von Handys sowie privater Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik innerhalb des gesamten
Gebäudes grundsätzlich nicht erlaubt. Das Filmen und Fotografieren ist im Gebäude zum Schutz der allgemeinen
Persönlichkeitsrechte verboten. Ausnahmefälle regelt die jeweils verantwortliche Lehrkraft.
10. Handlungen und Verhaltensweisen, die andere Mitmenschen der Gemeinschaft gefährden (z. B. Skaten/Rollern und Ballspielen im
Gebäude, Schneeballwerfen, das Mitbringen gefährlicher Gegenstände) sind verboten.
11. Veranstaltungen in dem Integrations- und Bildungszentrum dürfen nur in den von dem Schulleiter und Geschäftsführer Herr
Anders zur Verfügung gestellten Räumen stattfinden.
12. Kleiderordnung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Unsere Einrichtung legt großen Wert auf ein gepflegtes und professionelles Erscheinungsbild. Als Vorbilder für unsere Schüler/-innen und im täglichen Kontakt mit Eltern, Kooperationspartnern und Kolleg/-innen ist es wichtig, dass unser äußeres Auftreten Seriosität und Respekt widerspiegelt.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, folgende Kleiderregeln einzuhalten:
- Ordentliche und angemessene Kleidung ist verpflichtend – sie sollte sauber, intakt und dem pädagogischen Arbeitsumfeld angemessen sein.
- Unterwäsche darf nicht sichtbar sein. (Ausgenommen sind dezente BH-Träger, die von oben leicht zu sehen sind.)
- Bauchfreie Kleidung, tiefe Ausschnitte oder Oberteile mit freiem Dekolleté sind nicht gestattet.
- Hotpants, sehr kurze Röcke oder Kleider sind nicht erlaubt.
- Sportbekleidung wie Jogginghosen, Leggings, Yogapants oder Ähnliches ist untersagt. (Ausnahme: Sport- und Bewegungsangebote.)
- Kleidung mit rassistischen, diskriminierenden, beleidigenden, gewaltverherrlichenden oder militärischen Aufdrucken (in Wort oder Bild) ist strikt verboten.
- Mützen, Kappen und Kapuzen dürfen im gesamten Gebäude nicht getragen werden.
- Tätowierungen mit obszönen, beleidigenden, sexuell anstößigen, gewaltverherrlichenden oder provozierenden Motiven (z. B. ausgestreckter Mittelfinger, nackte Körperteile, aggressive Schriftzüge oder Totenköpfe) müssen vollständig abgedeckt sein.
Ein professionelles Erscheinungsbild fördert den gegenseitigen Respekt und stärkt die Vorbildfunktion, die wir als pädagogisches Fachpersonal ausüben.
Kleiderordnung für Schüler/-innen
Wir möchten, dass sich alle Schüler/-innen in unserer Einrichtung wohlfühlen und gleichzeitig ein respektvoller Umgang miteinander gefördert wird. Daher gelten folgende Kleidervorgaben:
- Kleidung soll ordentlich und angemessen sein.
- Unterwäsche soll nicht sichtbar sein.
- Bauchfreie Kleidung und tiefe Ausschnitte sind nicht erwünscht.
- Tops sind erlaubt, sofern das Dekolleté bedeckt ist.
- Kurze Hosen, Röcke und Kleider sind erlaubt, wenn sie mindestens bis zur Mitte des Oberschenkels reichen.
- Leggings und sportliche Hosen (z. B. Jogginghosen) sind grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht zu eng oder durchsichtig sind.
- Kleidung mit diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Aufdrucken ist nicht erlaubt.
- Mützen, Kappen und Kapuzen sind im gesamten Gebäude untersagt.
Wir bitten alle Schüler/-innen, sich so zu kleiden, dass ein respektvolles Miteinander möglich ist und niemand durch unangemessene Kleidung provoziert oder abgelenkt wird.
* Schulordnung der Nachhilfe- und Nachmittagsschule